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Forschungszulagengesetz - FZulG

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist ein am 01.01.2020 in kraft getretenes deutsches Bundesgesetz, das darauf abzielt, Forschung und Entwicklung (FuE) durch steuerliche Anreize zu fördern. Die wesentlichen Inhalte des FZulG sind:

  1. Zielsetzung: Das Gesetz soll Unternehmen durch steuerliche Anreize dazu motivieren, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.
  2. Begünstigte Vorhaben: Es definiert, welche Arten von Forschung und Entwicklungsvorhaben förderfähig sind. Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können unter die Förderung fallen.
  3. Forschungszulage: Unternehmen können eine Forschungszulage erhalten, die sich nach den Aufwendungen für FuE-Projekte richtet. Diese Zulage muss nicht versteuert werden.
  4. Bescheinigungsstelle: Es wird eine Bescheinigungsstelle eingerichtet, die die FuE-Projekte der Unternehmen prüft und bescheinigt, ob diese den Anforderungen des FZulG entsprechen.
  5. Antragsverfahren: Das Gesetz regelt das Antragsverfahren für die Forschungszulage, wobei Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen müssen.
  6. Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind die Personalaufwendungen für qualifiziertes Personal, das in Forschung und Entwicklung tätig ist, sowie bestimmte Auftragsforschungen.
  7. Höhe der Zulage: Die Höhe der Forschungszulage wird anhand der förderfähigen FuE-Aufwendungen berechnet. Es gibt eine festgelegte Obergrenze für den maximalen Förderbetrag pro Unternehmen.
  8. Rückwirkende Antragstellung: Unternehmen können die Forschungszulage auch rückwirkend beantragen, sofern die FuE-Aktivitäten den Anforderungen des FZulG entsprechen.
  9. Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Forschungszulage kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme der erhaltenen Förderung die Aufwendungen für das FuE-Projekt nicht übersteigt.
  10. Digitales Verfahren: Die Antragstellung und das Bescheinigungsverfahren sind digitalisiert, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Der vollständige Gesetzestext des Forschungszulagengesetzes ist hier einsehbar: Link.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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