Wir sind die Fördermittel-Experten für

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Blockchain

Industrie

Unternehmen

Banhoek Consulting unterstützt Sie dabei, staatliche (nicht-zurückzahlbare) Zuschüsse von bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr zu erhalten. Ohne Risiko, Sie zahlen uns nur im Erfolgsfall.
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Erfolgreiche Kundenprojekte

Wir haben für eine Vielzahl an Unternehmen erfolgreich die Forschungszulage beantragt - über alle Branchen hinweg. Einige unserer Kundenprojekte finden Sie hier.

Branche: Industrie 4.0, IIoT
Antrag:
Automated Data Science auf Basis von Kernel Machines

Branche: Agrartechnologie
Antrag:
Laborunabhängige Bodenanalysemethodik

Branche: LegalTech
Antrag:
KI-gestützte Plattform zur Automatisierung von juristischen Arbeitsabläufen

Branche: Digitales Marketing 
Antrag:  Optimierung im Content-Locking von nutzergenerierten Inhalten auf Basis von Machine Learning

Branche: Fitness & Gesundheit
Antrag:
KI-basierte personalisierte Trainingspläne

Branche: Lagerautomatisierung
Antrag:
Multi-Agenten-System für Produktionsautomatisierung

Branche: Zerspanungstechnologie
Antrag:
Automatisierte Werkzeug-verschleißerkennung

Branche: Blockchain
Antrag:
Compliance-Infrastruktur für Blockchainbasierte Finanz-Applikationen

Durch die thematisch breite Ausrichtung der Forschungszulage sind zahlreiche Unternehmen in der Lage, die Förderung zu erhalten

3.500.000€
beträgt die maximale Förderung pro Jahr
35%
der entstandenen F&E-Personalkosten sind förderfähig
(25% für Nicht-KMUs)
Rückwirkend
Nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener Projekte möglich bis zu vier Jahre rückwirkend
Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein neues Förderprogramm für alle Unternehmen mit F&E-Aktivitäten

Thematische Offenheit

Jedes Unternehmen hat Anspruch auf Förderung, wenn es die F&E-Kriterien erfüllt. Innovative Tech-Unternehmen sind prädestiniert für die Forschungszulage.
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Flexibilität

Für die Jahre 2020 - 2023 können rückwirkend bis zu 1 Mio. € F&E-Kosten pro Jahr erstattet werden. Ab 2024 gilt der höhere Satz von bis zu 3,5 Mio. € Erstattung pro Jahr. Keine Rückzahlungsverpflichtung oder Versteuerung der Förderung.
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Planbarkeit

Positiv beschiedene Vorhaben haben einen Rechtsanspruch auf Förderung für die Zukunft. Sichern Sie sich bereits jetzt die Förderung der F&E-Aufwände der künftigen Jahre.
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Die 5 Kriterien für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte

01
Neuartigkeit
muss der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen
02
Ungewissheit
Unsicherheiten/Risiken in Bezug auf das Endergebnis bzw. Kosten/Zeitaufwand müssen bestehen
03
Schöpferische Höhe
Originäre Erkenntnisse, die nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen
04
Reproduzierbarkeit
Dokumentation der Ergebnisse für andere Forscher im Unternehmen
05
Systematische Arbeit
Planmäßige und budgetierbare Abfolge der Arbeiten
Über uns

Wir wissen genau, wie einzigartig und innovativ Ihr Geschäftsmodell ist

Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln ist das tiefe Verständnis dessen, was Sie als innovatives Unternehmen leisten. Unsere jahrelange Erfahrung in der Arbeit in und mit Tech-Unternehmen erlaubt es uns, in kurzer Zeit einen Überblick Ihrer individuellen Ausgangslage zu erlangen, um anschließend gemeinsam Förderpotenziale herauszuarbeiten.
Tiefe Domain-Expertise im Tech-Sektor
Umfangreiches Expertennetzwerk
Jahrelange Erfahrung in der Fördermittelberatung
Überragende Erfolgsquote eingereichter Anträge

Gemeinsam maximieren wir die Förderung für Sie!

Minimaler Aufwand

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab - Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf ein Minimum.

Das deutsche Steuersystem ist komplex. Die Beantragung der Forschungszulage ist mit zahllosen formellen und inhaltlichen Hürden versehen, die zur Ablehnung von förderfähigen Projekten führen können. Minimieren Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung dieses Risiko. Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie. Nach einem initialen Workshop erstellen unsere Experten die Antragsdokumentation komplett eigenständig.
Erfolgsbasierte Bezahlung

Sie bezahlen uns nur, wenn der Antrag auf Forschungszulage erfolgreich war.

Ihnen entsteht in der Zusammenarbeit keinerlei Risiko. Wir arbeiten erfolgsbasiert, so dass unsere Interessen mit Ihren gleichgeschaltet sind: die maximale Förderungshöhe zu erreichen! Nur wenn wir gemeinsam erfolgreich sind und Sie eine rechtsverbindliche Zusage über die Forschungszulage erhalten, wird unsere erfolgsbasierte Provision fällig. Wir bieten dieses Modell an, da wir von der Qualität unserer Arbeit überzeugt sind.
Maximale Zulagenhöhe

Wir sichern die maximal mögliche Zulagenhöhe für Ihr F&E-Vorhaben.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Fördermittelberatung identifizieren wir passgenau Vorhaben und Projekte in Ihrem Unternehmen, die den Förderungskriterien der Forschungszulage entsprechen. Die falsche Dimensionierung des Vorhabens birgt ein erhebliches Risiko auf Ablehnung des Antrags oder auf zu geringe Förderung. Wir maximieren das Ergebnis für Sie.
FAQ

Offene Fragen?

Wir haben hier (fast) alle Antworten.

Allgemein

Was ist die Forschungszulage?
Es handelt sich um eine steuerliche Förderung von Unternehmen, die in Innovationen investieren. Die Forschungszulage ist eine Beihilfe, die dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz (FZulG) unterliegt.
Welche Höhe beträgt die Förderung?
Der Gesetzgeber ermöglicht die Förderung der Ausgaben für F&E von 25 Prozent (bezogen auf Personalkosten plus Lohnnebenkosten) bis zu 35% (für KMUs) bei einer Höchstsumme pro Unternehmensgruppe von 2.500.000 Euro pro Jahr.
Wie kann die Forschungszulage beantragt werden?
Zunächst muss das eingereichte Vorhaben von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in einem technischen Begutachtungsverfahren geprüft und beurteilt werden. Bei positivem Bescheid kann die Forschungszulage einmal pro Wirtschaftsjahr bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung der Forschungszulage?
Es erfolgt eine Anrechnung bei der Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen. Wenn die festgesetzte Forschungszulage die Einkommens- oder Körperschaftssteuer übersteigt, dann wird diese als Steuererstattung ausgezahlt.

Beantragung

Ist mein Unternehmen förderfähig?
Der Begriff der förderfähigen Aufwendungen ist im Forschungszulagengesetz sehr breit gefasst, so dass auch praxisnahe industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung eingeschlossen sind. Daher sind branchenübergreifend alle Unternehmen förderfähig, die innovative Produkte, Prozesse, Verfahren und Dienstleistungen erstellen.
Für welchen Zeitraum kann die Forschungszulage beantragt werden?
Ein großer Vorteil der Forschungszulage ist, dass sie nachträglich für bereits entstandene (Personal-)Kosten beantragt werden kann. Das heißt, Unternehmen können sich Projekte fördern lassen, die ab dem 01.01.2020 begonnen haben, gleichgültig, ob sie bereits abgeschlossen sind oder noch andauern. Sogar in der Zukunft geplante Kosten für Projekte können gefördert werden.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Zunächst muss das Unternehmen das F&E-Vorhaben einem Zertifizierungsprozess mit genauer technischer Analyse unterziehen. Im zweiten Schritt erfolgt die Zuteilung der entsprechenden Mittel durch das zuständige Finanzamt.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Personalkosten für Produkt- und Prozessentwicklung, plus Lohnnebenkosten können mit bis zu 35% gefördert werden (nicht-KMUs: 25%). Kosten für externe Dienstleister (F&E-Fremdaufträge) werden zu 24,5% gefördert (nicht-KMUs: 17,5%). Die Obergrenze der gesamten Förderung beträgt 2,5 Mio. € pro Jahr.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen!

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