Wir sind die Fördermittel-Experten für

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Unternehmen

Banhoek Consulting unterstützt Sie dabei, staatliche (nicht-zurückzahlbare) Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Jahr zu erhalten. Ohne Risiko, Sie zahlen uns nur im Erfolgsfall.
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Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein neues Förderprogramm für alle Unternehmen mit F&E-Aktivitäten

Thematische Offenheit

Jedes Unternehmen hat Anspruch auf Förderung, wenn es die F&E-Kriterien erfüllt. Innovative Tech-Unternehmen sind prädestiniert für die Forschungszulage.
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Flexibilität

Bereits angefallene Kosten für F&E werden nachträglich erstattet. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt 1 Mio. € pro Jahr, rückwirkend bis 2020. Keine Rückzahlungsverpflichtung oder Versteuerung der Förderung.
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Planbarkeit

Positiv beschiedene Vorhaben haben einen Rechtsanspruch auf Förderung für die Zukunft. Sichern Sie sich bereits jetzt die Förderung der F&E-Aufwände der künftigen Jahre.
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Durch die thematisch breite Ausrichtung der Forschungszulage sind zahlreiche Unternehmen in der Lage, die Förderung zu erhalten

1.000.000€
beträgt die maximale Förderung pro Jahr
25%
der bereits entstandenen F&E-Personalkosten sind förderfähig
Rückwirkend
Rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Projekte möglich bis einschließlich 2020

Die 5 Kriterien für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte

01
Neuartigkeit
muss der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen
02
Ungewissheit
Unsicherheiten/Risiken in Bezug auf das Endergebnis bzw. Kosten/Zeitaufwand müssen bestehen
03
Schöpferische Höhe
Originäre Erkenntnisse, die nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen
04
Reproduzierbarkeit
Dokumentation der Ergebnisse für andere Forscher im Unternehmen
05
Systematische Arbeit
Planmäßige und budgetierbare Abfolge der Arbeiten

Wissenswertes zur Forschungszulage

Über uns

Wir wissen genau, wie einzigartig und innovativ Ihr Geschäftsmodell ist

Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln ist das tiefe Verständnis dessen, was Sie als innovatives Unternehmen leisten. Unsere jahrelange Erfahrung in der Arbeit in und mit Tech-Unternehmen erlaubt es uns, in kurzer Zeit einen Überblick Ihrer individuellen Ausgangslage zu erlangen, um anschließend gemeinsam Förderpotenziale herauszuarbeiten.
Tiefe Domain-Expertise im Tech-Sektor
Umfangreiches Expertennetzwerk
Jahrelange Erfahrung in der Fördermittelberatung
Überragende Erfolgsquote eingereichter Anträge

Gemeinsam maximieren wir die Förderung für Sie!

Minimaler Aufwand

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab - Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf ein Minimum.

Das deutsche Steuersystem ist komplex. Die Beantragung der Forschungszulage ist mit zahllosen formellen und inhaltlichen Hürden versehen, die zur Ablehnung von förderfähigen Projekten führen können. Minimieren Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung dieses Risiko. Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie. Nach einem initialen Workshop erstellen unsere Experten die Antragsdokumentation komplett eigenständig.
Erfolgsbasierte Bezahlung

Sie bezahlen uns nur, wenn der Antrag auf Forschungszulage erfolgreich war.

Ihnen entsteht in der Zusammenarbeit keinerlei Risiko. Wir arbeiten erfolgsbasiert, so dass unsere Interessen mit Ihren gleichgeschaltet sind: die maximale Förderungshöhe zu erreichen! Nur wenn wir gemeinsam erfolgreich sind und Sie eine rechtsverbindliche Zusage über die Forschungszulage erhalten, wird unsere erfolgsbasierte Provision fällig. Wir bieten dieses Modell an, da wir von der Qualität unserer Arbeit überzeugt sind.
Maximale Zulagenhöhe

Wir sichern die maximal mögliche Zulagenhöhe für Ihr F&E-Vorhaben.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Fördermittelberatung identifizieren wir passgenau Vorhaben und Projekte in Ihrem Unternehmen, die den Förderungskriterien der Forschungszulage entsprechen. Die falsche Dimensionierung des Vorhabens birgt ein erhebliches Risiko auf Ablehnung des Antrags oder auf zu geringe Förderung. Wir maximieren das Ergebnis für Sie.
Projektblaupause

Lassen Sie uns das Potenzial der Forschungszulage für Ihr Unternehmen besprechen

1

Kostenloses Erstgespräch

Buchen Sie jetzt einen 30-minütigen Termin für das Erstgespräch. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zur Forschungszulage und erörtern gemeinsam mit Ihnen das Potenzial dieses Instruments für Ihr Unternehmen.
2

Kick-off Workshop

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns, beginnt das Projekt mit einem ca. 3-stündigem Workshop, in dem unsere Experten Ihr Forschungsvorhaben und das gesamte Unternehmen durchleuchten und die Förderfähigkeit im Detail bewerten.
3

Antragsstellung

Die Erkenntnisse des Workshops, aus vertiefenden Experteninterviews, Dokumentenrecherche und der Analyse Ihres Vorhabens werden destilliert und in die speziellen Form- und Inhaltserfordernisse der Antragsformulare übersetzt.
4

Projektbegleitung

Die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle inkl. der Beantwortung vertiefender Nachfragen übernehmen wir komplett für Sie. Dazu gehört auch die Prüfung des positiven Bescheids und die Geltendmachung Ihrer Ansprüche beim Finanzamt.
Projektblaupause

Lassen Sie uns das Potenzial der Forschungszulage für Ihr Unternehmen besprechen

Schritt 1

Kostenloses Beratungsgespräch

Buchen Sie jetzt einen 30-minütigen Termin für das Erstgespräch. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zur Forschungszulage und erörtern gemeinsam mit Ihnen das Potenzial dieses Instruments für Ihr Unternehmen.

1
Schritt 2

Kick-Off Workshop

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns, beginnt das Projekt mit einem ca. 3-stündigem Workshop, in dem unsere Experten Ihr Forschungsvorhaben und das gesamte Unternehmen durchleuchten und die Förderfähigkeit im Detail bewerten.

2
Schritt 3

Antragsstellung

Die Erkenntnisse des Workshops, aus vertiefenden Experteninterviews, Dokumentenrecherche und der Analyse Ihres Vorhabens werden destilliert und in die speziellen Form- und Inhaltserfordernisse der Antragsformulare übersetzt.

3
Schritt 4

Projektbegleitung

Die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle inkl. der Beantwortung vertiefender Nachfragen übernehmen wir komplett für Sie. Dazu gehört auch die Prüfung des positiven Bescheids und die Geltendmachung Ihrer Ansprüche beim Finanzamt.

3
FAQ

Offene Fragen?

Wir haben hier (fast) alle Antworten.

Allgemein

Was ist die Forschungszulage?
Es handelt sich um eine steuerliche Förderung von Unternehmen, die in Innovationen investieren. Die Forschungszulage ist eine Beihilfe, die dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz (FZulG) unterliegt.
Welche Höhe beträgt die Förderung?
Der Gesetzgeber ermöglicht die Förderung der Ausgaben für F&E von 25 Prozent (bezogen auf Personalkosten plus Lohnnebenkosten) bei einer Höchstsumme pro Unternehmensgruppe von 1.000.000 Euro pro Jahr.
Wie kann die Forschungszulage beantragt werden?
Zunächst muss das eingereichte Vorhaben von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) in einem technischen Begutachtungsverfahren geprüft und beurteilt werden. Bei positivem Bescheid kann die Forschungszulage einmal pro Wirtschaftsjahr bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung der Forschungszulage?
Es erfolgt eine Anrechnung bei der Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen. Wenn die festgesetzte Forschungszulage die Einkommens- oder Körperschaftssteuer übersteigt, dann wird diese als Steuererstattung ausgezahlt.

Beantragung

Ist mein Unternehmen förderfähig?
Der Begriff der förderfähigen Aufwendungen ist im Forschungszulagengesetz sehr breit gefasst, so dass auch praxisnahe industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung eingeschlossen sind. Daher sind branchenübergreifend alle Unternehmen förderfähig, die innovative Produkte, Prozesse, Verfahren und Dienstleistungen erstellen.
Für welchen Zeitraum kann die Forschungszulage beantragt werden?
Ein großer Vorteil der Forschungszulage ist, dass sie nachträglich für bereits entstandene (Personal-)Kosten beantragt werden kann. Das heißt, Unternehmen können sich Projekte fördern lassen, die ab dem 01.01.2020 begonnen haben, gleichgültig, ob sie bereits abgeschlossen sind oder noch andauern. Sogar in der Zukunft geplante Kosten für Projekte können gefördert werden.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Zunächst muss das Unternehmen das F&E-Vorhaben einem Zertifizierungsprozess mit genauer technischer Analyse unterziehen. Im zweiten Schritt erfolgt die Zuteilung der entsprechenden Mittel durch das zuständige Finanzamt.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Personalkosten für Produkt- und Prozessentwicklung, plus Lohnnebenkosten können zu 25% gefördert werden. Kosten für externe Dienstleister (F&E-Fremdaufträge) werden zu 15% gefördert. Die Obergrenze der gesamten Förderung beträgt 1 Mio. € pro Jahr.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen!

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