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Höhere Fördersätze für KMUs bei der Forschungszulage

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind essentiell für die europäische Wirtschaft. Sie repräsentieren über 90% aller Unternehmen in der EU und sind entscheidend für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Beschäftigung. In Deutschland hat die Bundesregierung erkannt, dass KMUs in besonderem Maße Unterstützung benötigen, um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben zu können.

Seit 2024 profitieren sie besonders von angepassten Konditionen der Forschungszulage: Die förderfähigen Personalkosten betragen für KMUs stolze 35% (statt 25%), und der Fördersatz für Auftragsforschung (Dienstleisterkosten) 24,5% statt 17,5%. Dieser Sonderstatus zielt darauf ab, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter zu stimulieren und die Innovationskraft der KMUs zu stärken.

Was sind KMUs?

Gemäß der Empfehlung 2003/361/EC der Europäischen Kommission werden Unternehmen als KMUs klassifiziert, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf Mitarbeiterzahl, finanzielle Schwellenwerte und Unabhängigkeit des Unternehmens beziehen. Ein KMU wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf maximal 43 Millionen Euro beläuft. Zudem muss das Unternehmen seine Unabhängigkeit wahren, was bedeutet, dass 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte nicht direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Körperschaften oder Unternehmen außerhalb der KMU-Definition kontrolliert werden dürfen.

Die wirtschaftliche Rolle der KMUs

KMU spielen eine zentrale Rolle in der europäischen Wirtschaft. Sie sind oft führend in Innovation und Forschung, treiben die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen voran und sind entscheidend für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ihre Flexibilität und Nähe zum Kunden ermöglichen es KMUs, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und personalisierte Lösungen anzubieten, die in größeren Unternehmen oft nicht umsetzbar sind.

Vorteile der Forschungszulage für KMUs

Mit den verbesserten Bedingungen der Forschungszulage ab 2024 können KMUs nun noch effektiver in Forschung und Entwicklung investieren. Die Erhöhung der förderfähigen Personalkosten ermöglicht es den Unternehmen, mehr in qualifiziertes Personal zu investieren, während der erhöhte Fördersatz für Auftragsforschung es KMUs erlaubt, externe Expertise kosteneffizienter zu nutzen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die technologische Kapazität und Innovationsfähigkeit der KMUs zu erhöhen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Anpassung der Forschungszulage im März 2024 ist ein klares Signal der deutschen Bundesregierung, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung in KMUs eine Priorität darstellt. Durch die Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen für Innovation unterstützt diese Maßnahme nicht nur das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der KMUs, sondern trägt auch wesentlich zur gesamtwirtschaftlichen Dynamik und Innovationskraft bei.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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