Das Verfassen eines technischen Antrags mit maximal 4.000 Zeichen mag zunächst simpel erscheinen, doch innerhalb dieses begrenzten Rahmens müssen Sie einen externen Gutachter überzeugen, dass Ihr Projekt sämtliche Programm-Anforderungen erfüllt, um die Freigabe der Bescheinigung zu erreichen.
Es ist essentiell, dass jeder Begriff präzise gewählt wird, um mit dieser Wortbegrenzung die notwendigen Informationen effektiv zu vermitteln. Der Berater muss das Projekt nicht nur verstehen, sondern auch so darstellen, dass es für Außenstehende nachvollziehbar ist.
Ebenso wichtig ist die Kenntnis formaler Regularien durch den Berater:
Ein guter Berater hat zudem einen Überblick über die Vielfalt der Förderlandschaft und kann beraten, welches Programm am besten zu Ihrem Entwicklungsprojekt passt. Er hilft bei der Identifizierung von F&E-Vorhaben, dem Aufbau der erforderlichen Dokumentation und kennt die Feinheiten in der Formulierung, um Ihr Projekt präzise und verständlich zu präsentieren. Nach Erhalt des Bescheids unterstützt der Berater weiterhin bei der Dokumentation, der Ermittlung und dem Nachweis der entstandenen Kosten sowie bei der Antragstellung der Forschungszulage. Bei Änderungen im Projekt hilft er auch bei Anträgen zur Umwidmung.
Zu beachten ist, dass individuelle Beratungen zur steuerlichen Forschungsförderung nicht von der Bescheinigungsstelle angeboten werden - Sie werden von offizieller Stelle daher etwas "allein gelassen".
Bei Banhoek Consulting haben wir uns ausschließlich auf die Beantragung der Forschungszulage für innovative Tech-Unternehmen spezialisiert. Gerne helfen wir auch Ihnen, an diese attraktiven Fördermittel zu gelangen.