Forschungszulage beantragen: So geht’s

Die Forschungszulage unterstützt Unternehmen aller Größen, Rechtsformen und Branchen bei ihren Forschungsaktivitäten. Sie ermöglicht es, einen Teil der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerlich anzuerkennen. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Wer ist zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt?

Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Branche die Unternehmen tätig sind – sei es in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gewerbebetrieb.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen FuE-Vorhaben durchführen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Grundlagenforschung
industrielle Forschung
experimentelle Entwicklung
Unternehmen, die aufgrund ihrer sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten von der Steuer befreit sind (wie etwa gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen oder kulturelle Institutionen), können keine Forschungszulage beantragen. Denn die Forschungszulage wird nicht einfach nur ausgezahlt, sondern steuerlich angerechnet, was eine Steuerpflicht voraussetzt.

Exkurs: Was sind steuerpflichtige Unternehmen?

Eine juristische oder natürliche Person, die in Deutschland Einkünfte erwirtschaftet, wird in der Regel als steuerpflichtiges Unternehmen bezeichnet. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen und die entsprechenden Steuern gemäß den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu entrichten.

Wir sind Ihre Fördermittel-Experten für Ihre FuE-Vorhaben

Banhoek Consulting unterstützt Sie bei der Beantragung Ihrer Forschungszulage für Ihr Start-up, Tech-, SaaS-, Software- oder E-Commerce-Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Zuschüsse von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr zu erhalten – ohne Risiko! Denn Sie bezahlen uns nur im Erfolgsfall.

Bei uns profitieren Sie von Domain-Expertise im Tech-Sektor, einem umfangreichen Expertennetzwerk, einer beträchtlichen Erfolgsquote eingereichter Anträge sowie jahrelanger Erfahrung in der Fördermittelberatung. Also vertrauen Sie uns Ihr Antragsverfahren zur Forschungslage an und lassen Sie uns gemeinsam Ihre FuE-Vorhaben realisieren. Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch!

Welche Informationen müssen in den Antrag einfließen?

technische und kaufmännische Daten über Ihr Unternehmen
grobe Kostenkalkulation
Erklärung zu Ihren FuE-Vorhaben
Bei Letzterem ist es besonders wichtig, dass Ihr FuE-Projekt die folgenden Kriterien erfüllt.
01

Neuartigkeit

Neue Erkenntnisse müssen mit dem Projekt erzielt werden.
02

Ungewissheit

Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf Ergebnis, Kosten oder Zeitaufwand bestehen.
03

Systematische Arbeit

Ihr FuE-Vorhaben muss einen Plan aufweisen, und die Gelder müssen gut eingeteilt werden.
04

Schöpferische Höhe

Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden.
05

Reproduzierbarkeit

Das Ergebnis muss dokumentiert werden, damit Forscher*innen im Unternehmen es überprüfen oder nutzen können.

So helfen wir Ihrem Antrag auf Forschungszulage

Das Antragsverfahren kann oft sehr herausfordernd sein. Besonders die Interpretation und Anwendung der Kriterien (Neuartigkeit, Ungewissheit, Planmäßigkeit), die FuE-Vorhaben für die Forschungszulage erfüllen müssen, fällt vielen Unternehmen schwer. Dabei sind sie einfach erklärt: Wenn zu Beginn eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts unklar ist, ob das angestrebte Ziel erreichbar ist oder wie viele Ressourcen für die Lösung benötigt werden, ist die Wahrscheinlichkeit einer Förderung besonders hoch.Damit Sie nicht allein und womöglich ratlos dastehen, unterstützen wir Sie als Berater von Banhoek Consulting von Beginn an wie folgt.

Kostenloses Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie jetzt Ihren 30-minütigen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre Fragen zur Forschungszulage zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen das Potenzial für Ihr Unternehmen zu erkunden.

01

Kick-off-Workshop

Bei einer Zusammenarbeit startet das Projekt mit einem etwa dreistündigen Workshop. Darin analysieren unsere Experten Ihr Forschungsvorhaben und Ihr Unternehmen im Detail, um die Förderfähigkeit eingehend zu prüfen.

02

Antragstellung

Die Erkenntnisse aus dem Workshop, Experteninterviews, Dokumentenrecherche und der Analyse Ihres Vorhabens werden sorgfältig ausgearbeitet und in die Antragsformulare überführt, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

03

Projektbegleitung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle – inklusive der Beantwortung von Fragen und der Abwicklung des Prozesses. Von der Prüfung des positiven Bescheids bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Finanzamt sind wir an Ihrer Seite.

04

Das Antragsverfahren: So funktioniert's

Ihren Antrag auf Forschungszulage für Ihr Unternehmen können Sie jederzeit stellen – also vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens. Sie dürfen ihn sogar bis zu vier Jahre rückwirkend stellen und können somit eine Zulage für FuE-Projekte aus den Jahren 2020 bis 2023 erhalten.Haben Sie sich nun also entschlossen, Ihr FuE-Vorhaben durch eine Forschungszulage fördern zu lassen, dann beantragen Sie sie in zwei Schritten.
01

Antrag auf Erteilung einer FuE-Bescheinigung bei der BSFZ

Zuerst müssen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz beantragen. Sie ist die Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (siehe Punkt 2). In einem einzigen Antrag können mehrere FuE-Vorhaben angegeben werden.Die BSFZ beurteilt dann Ihr FuE-Vorhaben, prüft also, ob es für eine Forschungszulage qualifiziert ist. Handelt es sich um ein begünstigtes FuE-Projekt, dann erhalten Sie von der BSFZ eine FuE-Bescheinigung, die unmittelbar an das zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens übermittelt wird. Die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt maximal drei Monate.
02

Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Zuerst müssen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz beantragen. Sie ist die Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (siehe Punkt 2). In einem einzigen Antrag können mehrere FuE-Vorhaben angegeben werden.Die BSFZ beurteilt dann Ihr FuE-Vorhaben, prüft also, ob es für eine Forschungszulage qualifiziert ist. Handelt es sich um ein begünstigtes FuE-Projekt, dann erhalten Sie von der BSFZ eine FuE-Bescheinigung, die unmittelbar an das zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens übermittelt wird. Die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt maximal drei Monate.

Alles digital

Das gesamte Antragsverfahren für die Forschungszulage erfolgt online.

Ihr Vorteil bei Banhoek Consulting

Lassen Sie sich bei der Antragstellung für Ihre Forschungszulage gerne von unseren Experten unterstützen! Als Fachleute kennen wir uns nicht nur mit allen Spezialfällen der Forschungszulage gut aus, sondern helfen Ihnen auch, sie mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren, wenn dies für Sie in Fragen kommt.

Sie bezahlen uns nur, wenn Ihr Antrag auf Forschungszulage erfolgreich ist.

In der Zusammenarbeit mit uns entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, denn wir arbeiten erfolgsbasiert. Das heißt, dass unsere erfolgsbasierte Provision nur mit einer rechtsverbindlichen Zusage über Ihre Forschungszulage fällig wird.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen!

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