Die Bescheinigungsstelle übernimmt die Aufgabe, zu überprüfen, ob die eingereichten Projekte den Anforderungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) § 2 Abs. 1 bis 3 entsprechen und als Forschungs- und Entwicklungsprojekte eingestuft werden können.
Dies sind das VDI Technologiezentrum GmbH, die AiF Projekt GmbH und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. -Projektträger DLR.
Wenn die Projekte alle notwendigen Kriterien erfüllen, bestätigt die Bescheinigungsstelle, dass sie als Forschungs- und Entwicklungsprojekte anerkannt sind. Im Unterschied zu vielen anderen Förderprogrammen beschränkt sich die Rolle der Bescheinigungsstelle auf die anfängliche Bestätigung des Vorhabens; sie begleitet das Projekt nicht während seiner gesamten Laufzeit. Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, endet ihre Zuständigkeit. Die Überprüfung der tatsächlichen Aufwendungen, die beim Unternehmen angefallen sind, obliegt anschließend dem zuständigen Finanzamt.
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