Seit der Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Dezember 2019 können in Deutschland ansässige, steuerpflichtige Unternehmen eine attraktive steuerliche Forschungszulage ab Januar 2020 in Anspruch nehmen, die eine jährliche Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro ermöglicht. Dieses Programm ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland, da es Unternehmen ermutigt, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Forschungszulage bietet finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl an Projekten, von der Grundlagenforschung über die industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die als zentrale Prüfinstanz fungiert. Das BSFZ ist verantwortlich für die Bewertung eingereichter Forschungs- und Entwicklungsprojekte und stellt bei Genehmigung eine entsprechende Bescheinigung aus, die Unternehmen dann zur steuerlichen Entlastung beim Finanzamt einreichen können. Unternehmen können den Antrag für die Forschungszulage jederzeit online über das offizielle BSFZ-Portal stellen, wodurch der Zugang zur Förderung erleichtert wird. Für viele Unternehmen ist dies eine Gelegenheit, FuE-Investitionen steuerlich zu entlasten und ihre Innovationskraft zu stärken.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Die BSFZ nimmt eine entscheidende Rolle im Antragsprozess ein, indem sie die Förderfähigkeit eines Projekts bewertet. Der Prozess beginnt mit der Überprüfung der eingereichten Projektunterlagen. Projekte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um für eine Förderung infrage zu kommen. Dazu gehören Kriterien wie Neuartigkeit, Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Projekte, die diese Anforderungen erfüllen, können für die steuerliche Forschungszulage bescheinigt werden.
Zu den zentralen Aufgaben der BSFZ gehören:
- Die Prüfung aller förderfähigen Kriterien, um sicherzustellen, dass das Projekt den Anforderungen des Forschungszulagengesetzes entspricht.
- Die Dokumentation und Überprüfung der Projektkosten, einschließlich der Personal-, Material- und Auftragskosten.
- Das Ausstellen und Weiterleiten der Bescheinigung an das zuständige Finanzamt, wodurch Unternehmen Steuerentlastungen geltend machen können.
Die Bescheinigungsstelle agiert jedoch ausschließlich als prüfende Instanz und bietet keine Beratungsleistungen. Unternehmen, die Unterstützung bei der Antragsvorbereitung benötigen, können deshalb von einer professionellen Beratung profitieren.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) setzt sich aus drei Projektträgern zusammen
Dies sind das VDI Technologiezentrum GmbH, die AiF Projekt GmbH und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. -Projektträger DLR.
Wenn die Projekte alle notwendigen Kriterien erfüllen, bestätigt die Bescheinigungsstelle, dass sie als Forschungs- und Entwicklungsprojekte anerkannt sind. Im Unterschied zu vielen anderen Förderprogrammen beschränkt sich die Rolle der Bescheinigungsstelle auf die anfängliche Bestätigung des Vorhabens; sie begleitet das Projekt nicht während seiner gesamten Laufzeit. Sobald die Bescheinigung ausgestellt ist, endet ihre Zuständigkeit. Die Überprüfung der tatsächlichen Aufwendungen, die beim Unternehmen angefallen sind, obliegt anschließend dem zuständigen Finanzamt.
Schritte zum Erfolg: Antragsprozess zur Forschungszulage
Der Antragsprozess für die Forschungszulage erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Banhoek Consulting begleitet Unternehmen durch jeden Abschnitt dieses Prozesses und sorgt dafür, dass die Erfolgschancen maximiert und alle potenziellen Stolpersteine vermieden werden.
- Identifikation und Dokumentation von Projekten: Der erste Schritt liegt in der Auswahl und Dokumentation förderfähiger Projekte. Eine detaillierte Erfassung aller Projektausgaben, Aktivitäten und Zielsetzungen bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Antrag. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Ausgaben transparent dokumentiert sind, um spätere Prüfungen zu erleichtern. Vorbereitungen wie Kick-Off-Meetings helfen, klare Zuständigkeiten festzulegen und die interne Aufgabenteilung zu optimieren.
- Einreichung des Antrags bei der Bescheinigungsstelle: Nachdem alle Projektinformationen und notwendigen Nachweise gesammelt wurden, erfolgt die Einreichung des Antrags über das BSFZ-Portal. Hierbei ist es erforderlich, das ELSTER-Zertifikat des Unternehmens bereitzuhalten, da es für den Zugang zum Online-Portal benötigt wird. Das BSFZ stellt klare Formulare zur Verfügung, die Unternehmen durch den Antragsprozess führen. Die Angabe genauer Stammdaten, Angaben zur Unternehmensgröße, Umsatz sowie detaillierte Projektinformationen sind erforderlich.
- Prüfung des Antrags durch die Bescheinigungsstelle: Nach Einreichung überprüft das BSFZ die Förderfähigkeit des Projekts auf Grundlage der eingereichten Daten und Dokumente. Die inhaltliche Prüfung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team aus wissenschaftlichen Fachkräften, die sicherstellen, dass die Projekte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für förderfähige Projekte stellt die BSFZ eine Bescheinigung aus, die direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt wird.
- Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt: Mit der Bescheinigung durch das BSFZ können Unternehmen beim Finanzamt den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage stellen. Diese Festsetzung erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Projektkosten angefallen sind. Die steuerliche Forschungszulage wird dann in der Regel bei der nächsten Einkommen- oder Körperschaftssteuerveranlagung verrechnet, wodurch die Steuerlast des Unternehmens effektiv reduziert wird.
- Jährliche Folgeanträge und rückwirkende Beantragung: Für mehrjährige Projekte ist eine jährliche Antragstellung möglich, sodass Unternehmen auch langfristige FuE-Projekte fördern lassen können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Projekte rückwirkend bis zu vier Jahre lang geltend zu machen. So wird die Forschungszulage für Unternehmen auch im Nachhinein zu einer attraktiven finanziellen Entlastung.
Banhoek Consulting hat sich auf die Beantragung der Forschungszulage spezialisiert. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns unter banhoek.io/kontakt
Unterstützung durch Banhoek Consulting: Maximierung Ihrer Erfolgschancen
Der Antragsprozess kann ohne erfahrene Unterstützung komplex und zeitaufwendig sein. Viele Unternehmen investieren erhebliche Ressourcen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Banhoek Consulting vereinfacht diesen Prozess und hilft dabei, Fehler zu vermeiden, die Erfolgschancen zu erhöhen und die maximale Fördersumme zu erzielen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Analyse förderfähiger Projekte: Wir prüfen die Projekte auf ihre Förderfähigkeit und stellen sicher, dass sie den Anforderungen des BSFZ entsprechen.
- Optimierte Dokumentation: Wir erstellen eine umfassende und detaillierte Dokumentation, die den Anforderungen des Antragsverfahrens entspricht, und sorgen für die ordnungsgemäße Erfassung aller förderfähigen Kosten.
- Effiziente Antragseinreichung: Durch unsere Erfahrung können wir den Antragsprozess beschleunigen und sicherstellen, dass alle Daten korrekt eingereicht werden.
- Unterstützung bei eventuellen Widersprüchen: Falls ein Antrag abgelehnt wird, begleiten wir Unternehmen durch den Widerspruchsprozess und erhöhen so die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung.
Typische Herausforderungen und wie Banhoek Consulting sie löst
Obwohl der Antragsprozess standardisiert ist, kann es zu typischen Herausforderungen kommen, die Unternehmen vor Hindernisse stellen. Diese umfassen:
- Zeitaufwändige interne Koordination: Von der Projektauswahl über die Dokumentation bis hin zur finalen Antragseinreichung erfordert der Prozess oft mehr Zeit, als Unternehmen zunächst einplanen. Banhoek Consulting hilft, Zeitpläne zu straffen und interne Aufwände auf ein Minimum zu reduzieren.
- Unzureichende Projektdokumentation: Die präzise Erfassung und Dokumentation der Projektkosten und -aktivitäten ist entscheidend für den Erfolg des Antrags. Unsere Berater sorgen dafür, dass alle Nachweise den Anforderungen des BSFZ entsprechen und unnötige Nachfragen vermieden werden.
- Mangelnde Vertrautheit mit dem Antragsprozess: Viele Unternehmen sind mit den Anforderungen und dem Prozessablauf des BSFZ nicht vertraut, was häufig zu Verzögerungen und Fehlern führt. Banhoek Consulting bietet erfahrene Unterstützung, die den Prozess reibungsloser und effektiver gestaltet.
Portal Bescheinigung Forschungszulage: Neuerungen ab 2024
Um den Antragsprozess für die Unternehmen zu optimieren, hat das BSFZ das Portal ab 2024 modernisiert und neue Funktionalitäten eingeführt. Die strukturierte Abfrage aller relevanten Projektdaten und die Einführung obligatorischer Arbeitspläne verbessern die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Forschungsprojekte. Darüber hinaus erleichtern intuitive Layouts und eine vereinfachte Angabe der Forschungsausgaben den Antragsprozess für Unternehmen. Diese Verbesserungen spiegeln das Engagement des BSFZ wider, den Antragstellern den Prozess so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Die Vorteile der steuerlichen Forschungszulage
Die Forschungszulage hat sich als wertvolle Unterstützung zur Innovationsförderung in Deutschland etabliert. Ihre Vorteile umfassen:
- Keine Einschränkungen hinsichtlich Unternehmensgröße oder Rechtsform: Jedes steuerpflichtige Unternehmen kann die Zulage beantragen, unabhängig von Größe oder Rechtsform.
- Hohe Förderquoten: Je nach Projekt und Unternehmensgröße kann die Förderquote zwischen 25 und 35 % liegen, wodurch erhebliche steuerliche Entlastungen erzielt werden.
- Breite Anwendbarkeit auf FuE-Ausgaben: Die Forschungszulage kann für verschiedene Kostenkategorien wie Personal, Eigenleistung, Auftragsforschung und spezifische Forschungsgüter genutzt werden.
- Rückwirkende Beantragung: Unternehmen können rückwirkend bis zu vier Jahre lang Forschungsprojekte fördern lassen, was Flexibilität bei der Inanspruchnahme ermöglicht.
Fazit: Mit Banhoek Consulting zum Erfolg
Die steuerliche Forschungszulage bietet deutschen Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte finanziell abzusichern und ihre Forschungskapazitäten nachhaltig zu stärken. Die Beantragung der Zulage ist jedoch mit detaillierten Anforderungen und oft komplexen Antragsprozessen verbunden. Banhoek Consulting bietet umfassende Unterstützung und Expertise, um Unternehmen durch den Prozess zu leiten und ihre Erfolgschancen zu maximieren.
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