Wissen

Forschungszulage rückwirkend beantragen – geht das?

Die Forschungszulage ist eine Regierungsmaßnahme, die Unternehmen in Deutschland seit 2020 dazu anregen soll, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE-Vorhaben) zu erhöhen. Dieses Fördermittel kann insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von großer Bedeutung sein, da sie häufig nicht über die gleichen Ressourcen wie große Konzerne verfügen.

Ein Aspekt, der oft für Verwirrung sorgt, ist die Möglichkeit, die Forschungszulage bis zu vier Jahre lang rückwirkend zu beantragen. Dadurch haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich für Ihr Unternehmen eine hohe Fördersumme zu sichern. Wie Sie Ihre Forschungszulage rückwirkend beantragen können, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.

Hintergrund der Forschungszulage

Die Forschungszulage wurde 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Deutschland als Innovationsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern. Unternehmen können dabei bis zu 25 % ihrer FuE-Aufwendungen als Steuerermäßigung erhalten, wobei die maximale jährliche Fördersumme pro Unternehmen bisher auf 1 Million Euro begrenzt war.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde ab 2024 die mögliche Fördersumme von derzeit 1 Million Euro auf bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Weiterhin werden ab 2024 auch Abschreibungen auf Investitionen förderfähig. Dies bietet einen noch stärkeren Anreiz, sich jetzt mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage

Bevor Sie die Forschungszulage – rückwirkend oder nicht – jedoch beantragen, müssen Sie, Ihr Unternehmen und Ihre FuE-Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Steuerpflicht: Unternehmen oder Personen müssen in Deutschland steuerpflichtig sein, um die Forschungszulage in Anspruch nehmen zu können. 
  1. Forschungstätigkeit: Die Tätigkeit Ihrer Forschungen muss entweder Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen. Zudem müssen die Forschungsprojekte neuartig, schöpferisch, reproduzierbar, systematisch und ungewiss im Ausgang sein.
  1. Zertifizierung der Projekte: Die zu fördernden FuE-Projekte müssen durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zertifiziert werden.
  2. Antragstellung: Der Antrag muss fristgerecht und vollständig bei Ihrer zuständigen Behörde eingereicht werden.

Die rückwirkende Forschungszulage als Gamechanger

Dieser finanzielle Anreiz kann wesentlich dazu beitragen, neue Innovationsvorhaben zu fördern, das Unternehmenswachstum voranzutreiben und die Marktposition zu stärken. Für die Jahre 2020 bis 2023 ist es möglich, rückwirkend eine Steuergutschrift von bis zu vier Millionen Euro über die Forschungszulage vom Finanzamt zu erhalten.

Laut Gesetz besteht also die Möglichkeit, die Zulage bis zu vier Jahre lang rückwirkend zu beantragen. Dies bezieht sich auf das volle Kalenderjahr – und nicht das Wirtschaftsjahr–, weshalb Sie bis zur Festsetzungsfrist zum 31. Dezember 2024 noch Ansprüche für das komplette Jahr 2020 wirksam machen können.

Hatten Sie also im Jahr 2020 Ausgaben für Forschung und Entwicklung, können Sie sich die Forschungszulage noch bis zum Jahresende 2024 sichern. Fallen Ihre Ausgaben ins Jahr 2021, dann haben Sie sogar noch Zeit zum 2025.

Doch was bedeutet „rückwirkend beantragen“?

Unter einer rückwirkenden Beantragung versteht man, dass Unternehmen für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre die Forschungszulage immer noch geltend machen können. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie und Ihr Unternehmen erst nachträglich von der Forschungszulage erfahren oder zunächst die administrativen Hürden gescheut haben.

Vorteile der rückwirkenden Beantragung

Die Möglichkeit, die Forschungszulage rückwirkend zu beantragen, bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  1. Finanzielle Entlastung: Unternehmen können finanzielle Mittel zurückerhalten, die bereits investiert wurden, was besonders für KMU eine erhebliche Erleichterung darstellen kann.
  1. Risikominimierung: Unternehmen, die zunächst zögern, FuE-Vorhaben zu starten, können rückwirkend Fördermittel beantragen und so das finanzielle Risiko minimieren.
  1. Flexibilität: Die rückwirkende Beantragung bietet eine gewisse Flexibilität und ermöglicht es Unternehmen, ihre Förderstrategien nachträglich zu optimieren.

Fristen und zeitlicher Rahmen

In der Regel können Unternehmen die Zulage für die letzten zwei Jahre beantragen. Eine rückwirkende Beantragung der Forschungszulage ist im Grunde immer möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Fristen und die Bearbeitungszeiten der Behörden zu beachten.

Denn der Antragsprozess mit der Registrierung über das ELSTER-Zertifikat, der Antragstellung im Webportal der BSFZ und der anschließenden Prüfung kann ohne Expertenhilfe bis zu drei Monate dauern. Kommt es dann noch im ersten Anlauf zu einer Ablehnung Ihres Antrags, sollten Sie mit weiteren drei Monaten rechnen.

Somit wäre eine einfache Antragsstellung zum 31. Dezember 2024 für Ihre Ausgaben aus dem Jahr 2020 zu spät. 

Informieren Sie sich daher frühzeitig über die genauen Fristen und nehmen Sie gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch. Als Experten für die Forschungszulage stehen wir Ihnen bei Fragen sowie der Beantragung – rückwirkend oder nicht – zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch, um keine Fristen zu verpassen und Ihre finanzielle Forschungsunterstützung zu versäumen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rückwirkenden Beantragung

Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, was bei der Antragstellung Ihrer Forschungszulage auf Sie zukommt, stellen wir Ihnen eine genaue Anleitung zur Verfügung:

1. Vorbereitung der Antragsunterlagen

Zunächst sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zusammen. Dazu gehören detaillierte Beschreibungen Ihrer FuE-Projekte, Aufstellungen der angefallenen Kosten und gegebenenfalls bereits vorliegende Bescheinigungen.

2. Bescheinigung der Projekte

Bevor Sie die Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt beantragen können, müssen Ihre FuE-Vorhaben durch die BSFZ zertifiziert werden. Ist Ihr Projekt für eine Forschungszulage qualifiziert, stellt Ihnen das BSFZ eine FuE-Bescheinigung aus, die an Sie und Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt wird.

3. Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft Ihre eingereichten Anträge und die dazugehörigen Bescheinigungen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sollten Sie etwas Geduld mitbringen und auf mögliche Rückfragen des Finanzamts vorbereitet sein.

4. Erhalt der Forschungszulage

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Finanzamt wird die Forschungszulage in Form einer Steuerermäßigung gewährt. Diese erhalten Sie entweder in Form einer direkten Steuerentlastung oder sogar einer Rückzahlung.

Unsere 3 praktischsten Tipps zur erfolgreichen Beantragung

  1. Frühzeitige Planung: Planen und dokumentieren Sie Ihre FuE-Projekte, um die notwendigen Unterlagen jederzeit griffbereit zu haben.
  2. Professionelle Beratung: Holen Sie sich bei Bedarf professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Anträge korrekt eingereicht werden.
  3. Regelmäßige Kommunikation: Eine regelmäßige Kommunikation mit der BSFZ und dem Finanzamt kann helfen, mögliche Unklarheiten frühzeitig zu klären und den Prozess zu beschleunigen.

Fazit

Die Forschungszulage stellt ein bemerkenswertes Förderinstrument dar, da sie eine einzigartige Rückwirkung bietet: Unternehmen können für bis zu vier Jahre rückwirkend eine Förderung beantragen und erhalten. Dies bedeutet, dass Kosten, die in der Vergangenheit für Forschungs- und Entwicklungsprojekte angefallen sind, noch nachträglich gefördert werden können.

Diese Regelung erkennt an, dass die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung oft erst nach längerer Zeit sichtbar werden und ermöglicht es Unternehmen, auch retrospektiv finanzielle Unterstützung für ihre Innovationsbemühungen zu erhalten. Durch diese Möglichkeit der rückwirkenden Förderung wird die langfristige Investition in Forschung und Entwicklung attraktiver und für Unternehmen, die möglicherweise erst später den Wert ihrer Forschungsarbeit erkennen, zugänglicher gemacht.

Weitere Artikel

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen!

Direkt Termin buchen für eine erste Potenzialabschätzung.