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Forschungszulage - was sind förderfähige Kosten?

In der dynamischen Welt der Forschung und Entwicklung (F&E) ist die finanzielle Unterstützung durch Forschungsförderung ein entscheidender Faktor, der innovative Projekte und technologischen Fortschritt vorantreibt. In Deutschland ermöglicht die Forschungszulage Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen, ihre F&E-Projekte effektiv zu finanzieren. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Kosten tatsächlich förderfähig sind und welche spezifischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch das Programm unterstützt werden können.

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten im Rahmen der Forschungszulage umfassen eine breite Palette von Ausgaben, die direkt mit der Forschung und Entwicklung zusammenhängen. Zu den Hauptkategorien der förderfähigen Kosten gehören:

Förderung der Personalkosten:

  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung 35% der Personalkosten.
  • Für größere Unternehmen liegt der Fördersatz bei 25% der Personalkosten.
  • Für Einzelunternehmer ist ein förderfähiger Stundensatz von 70 € pro Arbeitsstunde vorgesehen, der zuvor bis März 2024 bei 40 € lag.

Förderung der Auftragsforschung:

  • Der Fördersatz für externe Dienstleisterkosten beträgt 15% bis März 2024 und steigt ab diesem Zeitpunkt auf 17,5% für reguläre Unternehmen und auf 24,5% für KMUs.

Förderung abschreibbarer beweglicher Wirtschaftsgüter:

  • Ab 2024 wird die Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Fördersatz von 25% gefördert.

Diese Kosten müssen nicht nur direkt dem F&E-Projekt zurechenbar, sondern auch nachweisbar und angemessen sein. Die genauen Bestimmungen, welche Kosten als förderfähig anerkannt werden, können je nach spezifischer Richtlinie und Auslegung variieren.

Förderfähige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Die Forschungszulage in Deutschland ist breit angelegt und deckt verschiedenste Arten von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ab. Förderfähig sind grundsätzlich Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Grundlagenforschung: bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen.
  • Industrielle Forschung: bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehen den Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
  • Experimentelle Entwicklung: bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Sie umfasst jedoch keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Diese Tätigkeiten müssen eindeutig definierte und abgegrenzte Projekte sein, die auf technische Innovation oder erhebliche Verbesserungen abzielen und ein gewisses Maß an wissenschaftlicher oder technischer Unsicherheit bergen.

Die Forschungszulage bietet eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in FuE investieren wollen. Es ist entscheidend, dass Unternehmen verstehen, welche Kosten konkret förderfähig sind und wie sie ihre Projekte entsprechend planen und dokumentieren müssen, um von diesem Programm profitieren zu können.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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