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Forschungszulage - was sind förderfähige Kosten?

Personalkosten

Die steuerliche Forschungsförderung konzentriert sich hauptsächlich auf die Unterstützung eigener Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung. Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen, die auch Material-, Reisekosten und teilweise Investitionen berücksichtigen, fokussiert sich die Forschungszulage auf Personalkosten. Die Berechnung der Personalkosten basiert auf lohnsteuerpflichtigen Löhnen und Gehältern inklusive des Arbeitgeberanteils zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Auch Sonderzahlungen und Boni können hier einfließen, wobei 25 % dieser Kosten gefördert werden. Für KMUs gilt ab 2024, dass sogar 35% der Kosten erstattet werden.

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer, die keinen festen Arbeitslohn beziehen, gilt eine andere Regelung: Sie können für jede nachgewiesene Arbeitsstunde 40 Euro ansetzen, von denen wiederum 25 %, also 10 Euro pro Stunde, als Förderung gewährt werden. Ab 2024 beträgt der Satz 70 Euro pro Stunde.

Externe Kosten - Auftragsforschung

Auch Ausgaben für Auftragsforschung sind förderfähig. Da externe Entwicklungskosten oft auch nicht förderbare Bestandteile wie Material enthalten, werden diese Kosten nur zu 60% anerkannt (ab 2024: 70%). Beispielsweise: Bei einem Forschungsauftrag von 100.000 Euro, der extern vergeben wird, sind 60.000 Euro förderfähig, worauf 25 % Förderung gewährt werden, was 15.000 Euro entspricht. Bei KMUs sieht die Rechnung ab 2024 sogar noch besser aus: 100.000 Euro * 70% * 35% = 24.500 Euro.

Es ist wichtig, dass alle relevanten Dokumente, inklusive Stundennachweise oder Aufzeichnungen aus einem Zeiterfassungssystem, zur Belegung dieser Kosten vorhanden und dokumentiert sind.

Neu ab 2024: Abschreibungen auf Sachinvestitionen

Erstmalig können im Rahmen der Forschungszulage ab 2024 auch Abschreibungen auf Sachinvestitionen erstattet werden, die im Rahmen des Forschungsvorhabens notwendig sind (Maschinen, Laboreinrichtung, etc.). Die entstandenen Kosten werden zu 25% angerechnet.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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